Unsere Leistungen für Patienten und Versicherte

Als Patient treten Sie regelmäßig in Kontakt mit den unterschiedlichsten Beteiligten des Gesunheitssystems:

  • Arzt/Zahnarzt
  • Krankenhaus
  • Therapeut
  • private und gesetzliche Krankenversicherung, Beihilfe
  • Versorgungsamt
  • usw.

Leider kommt es hier immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten, wenn Leistungen schlecht erbracht werden (ärztlicher Behandlungsfehler) oder die zuständigen Stellen Leistungen verwehren, auf die ein Abspruch besteht.

 

Unsere Schwerpunkte

Behandlungsfehler / ärztlicher Kunstfehler

Wir setzten Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Therapeuten für Sie durch.

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Kostenübernahme

Die private/gesetzliche Krankenkasse oder die Beihilfe verweigert die Übernahme einer notwendigen Behandlung? Wir prüfen Ihre Ansprüche und beschreiten mit Ihnen den Rechtsweg.

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Behindertenrecht

Wir setzten Ihre Rechte gegenüber dem Versorgungsamt durch, damit Sie, den GdB und das spezielle Merkzeichen erhalten, welche Ihrem gesundheitlichem Zustand entsprechen.

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Pflegeversicherung

Wir beraten und begleiten Sie oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen im gesamten Verfahren zur Erlangung oder Erhöhung der passenden Pflegestufe

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Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

Wir formulieren für Sie individuelle Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung, damit Sie für den Fall eines Unfalls, einer Krankheit oder des Alters vorgesorgt haben.

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Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns unter +49 521 9678314 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Rechtsanwalt

Torben Hoffmann
Stapenhorststr. 1
33615 Bielefeld

 

Telefon: +49 521 96 78 314

Telefax: +49 521 96 78 333

 

E-Mail

info@medrecht-hoffmann.de


Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Aktuelles

Vortragsveranstaltung

 

Verkauf und Erwerb einer Arztpraxis

 

Mittwoch, 11.04.2012 in Bielefeld

 

Anmeldungen nehmen wir unter 0521 / 96 78 314 entgegen.

 

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