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Bundesärztetag fordert Verschärfung im Approbationsrecht

"Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 fordert den Gesetzgeber auf, zu regeln, dass alle Ärztinnen und Ärzte mit absolvierter ärztlicher Ausbildung aus Drittstaaten einen Kenntnisstand nachweisen, über den auch Ärztinnen und Ärzte verfügen, die in Deutschland die ärztliche Ausbildung absolviert haben. Der Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, kann für einen sicheren Patientenschutz durch erfolgreiches Ablegen einer bundeseinheitlichen Prüfung analog dem Dritten Abschnitt der
Ärztlichen Prüfung
gewährleistet werden." So steht es in der Abschlusserklärung des Ärztetages.

 

Um diese Forderung umzusetzen, wäre eine Änderung der Bundesärzteordnung (BÄO) erforderlich. Ob diese tatsächlich erfolgen wird, ist derzeit nicht absehbar.

 

Für Ärzte aus Drittstaaten, also Staaten außerhalb der EU, würde eine solche Regelung bedeuten, dass sie zwingend an einer Prüfung teilnehmen müssten. Der Erhalt der Approbation durch einen Vergleich der Unterlagen im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung wäre damit versperrt.

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Aktuelle Lösungen durch konsequente Fortbildung

Die konsequente und ständige Fortbildung ist die Grundlage einer guten und qualitätiv hochwertigen anwaltlichen Beratung. Dieses gilt besonders im Bereich des sich ständig wandelnden Gesundheitswesens. Zur Veranschaulichung haben wir für Sie die wichtigsten der zuletzt besuchten Veranstaltungen einmal aufgelistet:

 

 

 

  • Das ärztliche Berufsrecht - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zum Berufszugang, zur Berufsausübung und zur Werbung

 

  • Medizinrecht Update 2015

 

  • Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung

 

  • Aktuelle Tendenzen in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht

 

  • Die Befragung von Zeugen und Sachverständigen - Taktik und Psychologie

 

  • Gebührenordnung der Heilberufe - Schnittstellen zwischen Medizinrecht und Versicherungsrecht

 

  • Vertragsärztliche, zivilrechtliche und steuerliche Aspekte bei der Übertragung von Arztpraxen

 

  • Materielles Medizinstrafrecht - die Arbeit am Tatbestand

 

  • Steuerliche Aspekte in der anwaltlichen Beratung von Heilberuflern - Grundzüge und Aktuelles zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Kooperationsformen und Praxisübertragung

Das Patientenrechtegesetz - Viel Lärm um Nichts

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten. Damit endet vorerst eine jahrelange Diskussion über die Verbesserung der Rechtsstellung von Patienten. Doch welche praktischen Veränderungen bringt das neue Gesetz für Ärzte und Patienten tatsächlich?

 

Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, dass durch das Patientenrechtegesetz die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen weiter gestärkt werde. Der Patient werde so zum gleichberechtigten Partner im Gesundheitssystem.

 

Tatsächlich hat sich jedoch nahezu nichts geändert. Die verschiedenen von der Politik genannten Neuerungen wie etwa eine Beweislastumkehr beim groben Behandlungsfehler sowie das Recht des Patienten auf Einsicht in seine Behandlungsakte sind von der Rechtssprechung bereits seit Jahren anerkannt und werden so von Ärzten, Haftpflichtversichern und Gerichten praktiziert. Auch die Unterstützung gesetzlich Krankenversicherter beim Verdacht eines Behandlungsfehlers durch die Krankenkassen ist bereits im Sozialgesetzbuch niedergelegt.

 

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Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Approbationen

Für ausländische Ärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker wird es zukünftig deutlich einfacher sein, eine berufliche Tätigkeit entsprechend ihrer Ausbildung in Deutschland auszuüben. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen hat die Bundesregierung die Hürden für eine adäquate Berufsausübung deutlich gesengt und das Verfahren vereinfacht.

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Bundessozialgericht zur Anzahl von Nebenbetriebsstätten eines MVZ

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 09.02.2011 zum Az.: B 6 KA 12/10 R entschieden, dass die Begrenzung auf höchstens zwei Zweigpraxen nicht für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gilt.

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Prozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zur Absetzbarkeit von Prozesskosten geändert. Mit Urteil vom 12.5.2011, Az.: VI R 42/10 entschieden die Richter, dass Prozesskosten, die im Rahmen eines Zivilprozesses für Kläger und Beklagten entstehen, als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können. Dieses war bislang nicht der Fall.

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Bundeskabinett beschließt Versorgungsstrukturgesetz

Das Bundeskabinett hat am 03. August 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.

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